Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Garten-, Landschaftsbau- und Hausmeisterleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflasterarbeiten, Pflege- und Hausmeisterleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen Hausprofis GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sasan Samaki Rahmat und Luis Zimmermann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Anfragen über das Kontaktformular sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch ein schriftliches oder in Textform erteiltes Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass Mehrleistungen erforderlich sind, die im Angebot nicht enthalten sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Entscheidung ein.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und ausreichend Stellfläche für Fahrzeuge, Maschinen und Material zur Verfügung steht. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf den Verlauf sämtlicher im Boden befindlicher Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen und sonstiger verdeckter Einbauten hin. Unterbleibt dieser Hinweis oder ist er unvollständig, haftet der Auftragnehmer nicht für hierdurch entstehende Schäden. Erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für Baumfällungen, Grenzbebauungen oder Einleitungen, sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber klärt Grenzverläufe zu Nachbargrundstücken vorab verbindlich. Strom- und Wasseranschluss stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

§ 5 Termine und Witterung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind witterungsabhängig. Bei Frost, Dauerregen, Schneelage oder anderen Witterungsverhältnissen, die eine fachgerechte Ausführung nicht zulassen, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich. Ansprüche wegen witterungsbedingter Verschiebung bestehen nicht.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen mit einem Volumen über 5.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort; auf Wunsch wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Die Ingebrauchnahme der Leistung gilt als Abnahme, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Werktagen wesentliche Mängel rügt.

§ 8 Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme. Für Pflanzen und Pflanzarbeiten gilt § 9. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Für Unternehmer gilt zusätzlich § 377 HGB.

§ 9 Pflanzen, Anwachsen und Pflege

Pflanzen sind lebende Naturprodukte. Ein bestimmtes Anwachsergebnis wird nicht geschuldet, sofern keine ausdrückliche Anwachsgarantie vereinbart und gesondert vergütet wurde. Voraussetzung für jede Anwachsgarantie ist, dass der Auftraggeber die vom Auftragnehmer übergebenen Pflegehinweise vollständig befolgt, insbesondere die erforderliche Bewässerung sicherstellt. Farb-, Wuchs- und Formabweichungen sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar. Rollrasen bedarf in den ersten Wochen intensiver Bewässerung; unterbleibt diese, entfallen Mängelansprüche insoweit.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, etwa bei einem Beratungstermin auf dem Grundstück des Auftraggebers, oder wenn er ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder ein Onlineformular zustande gekommen ist. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026